Kontakt Maya unterrichtet
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Finanzierungsunterstützung 

Für Einzelpersonen und Firmen

50% Kursgeld zurück

Subjektfinanzierung bei Fachausweis
Subjektfinanzierung bei Fachausweis

Der Bund übernimmt 50 % der Kurskosten

Wer eine Berufsprüfung absolviert kann mit maximal 9500 Franken Rückerstattung vom Bund rechnen. Bei der höheren Fachprüfung liegt der Höchstbetrag bei 10'500 Franken. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

An der Onken Academy betrifft diese Regelung die Lehrgänge

  • Kursleitung bis zum eidg. FA Ausbilder/in

Alle Coachinglehrgänge sind Bausteine und anerkannt für 

  • Betriebliche/r Mentor/in mit eidg. FA
  • psychosoziale Beraterin/psychosozialer Berater (SGfB)
  • Psychosoziale Beiständin/psychosozialer Beistand (SGfB)

Kooperation mit Firmen

Kooperation mit Firmen
Kooperation mit Firmen

Wenn Sie als Firma, als Unternehmung oder als Schule ihre Mitarbeitenden an die Onken Academy senden, haben Sie drei Vorteile:

  • Preisrabatt
  • Mitarbeitende auf dem gleichen professionellen Ausbildungsstand
  • Eine loyale, zuverlässige Partnerschaft mit einem eduQua-qualifizierten Erwachsenenbildungsinstitut mit hoher Kundenzufriedenheit.

Kooperation mini
Ab 3 Mitarbeitende in einem Jahr: 10% Rabatt auf alle Angebote der Onken Academy

Kooperation medium
Ab 10 Mitarbeitende in einem Jahr: 15% Rabatt für alle Angebote der Onken Academy

Kooperation maxi
Ab 20 Mitarbeitende in einem Jahr: 20% Rabatt für alle Angebote der Onken Academy

Steuererleichterung

Wenn Sie nicht selbständig sind, können Sie eine berufliche Weiterbildung bei ihren Steuern abziehen. Wenn Sie selbständig sind, stellen die Ausbildungskosten  Betriebsausgaben dar. Jeder Kanton hat seine eigenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit ihrem Steuerexperten zu besprechen. Von der Onken Academy erhalten Sie auf Wunsch die entsprechenden Bestätigungen.

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird künftig vom Bund finanziell unterstützt. 

Rémy Hübschi vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erklärt das neue Finanzierungsmodell.

Rémy Hübschi leitet beim SBFI die Abteilung Höhere Berufsbildung
Rémy Hübschi leitet beim SBFI die Abteilung Höhere Berufsbildung

Der Bund gibt mehr Geld für die höhere Berufsbildung aus. Wieso? 

Weil die Schweiz mehr hoch qualifizierte Fachkräfte braucht. Die höhere Berufsbildung spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie vermittelt Wissen und Kompetenzen, die nahe an den Bedürfnissen der Praxis sind. Zudem will der Bund mehr Gerechtigkeit auf der tertiären Bildungsstufe schaffen. Im Vergleich zu den Hochschulen erhält die höhere Berufsbildung wenig öffentliche Mittel.

Neu werden Berufsleute finanziell unterstützt, die sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Was sind eidgenössische Prüfungen?

Dazu zählen die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister oder die Informatikerin zur ICT-Managerin.

Zur höheren Berufsbildung zählen auch die höheren Fachschulen. Profitieren Absolvierende dieser Bildungsgänge ebenfalls vom neuen Finanzierungsmodell? 

Nein. Für die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge der höheren Fachschulen haben die Kantone eine flächendeckende Finanzierungslösung umgesetzt. Es geht also nur um Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.

Eingeführt wird eine sogenannte Subjektfinanzierung. Was heisst das? 

Das Geld geht an die Absolvierenden. Es werden also keine Kursanbieter subventioniert. Damit stärken wir den Wettbewerb: Die Anbieter müssen sich gegenüber den Nachfragern profilieren. Wir schliessen keine Leistungsvereinbarungen mit Anbietern ab und machen keine Qualitätskontrollen. Letzteres regelt der Markt.

Welche Voraussetzungen müssen Absolvierende erfüllen, um Bundesbeiträge zu erhalten? 

Sie müssen Kurse absolvieren, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI gemeldet sind, die Kursgebühren selber bezahlen und zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Wichtig: Der Anspruch auf Unterstützung besteht erst, nachdem die Prüfung abgelegt worden ist. Auch wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann seinen Anspruch geltend machen.

Mit wie viel Geld können die Absolvierenden rechnen?

Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren bis zu einem Maximalbetrag. Bei der Berufsprüfung beträgt er 9500, bei der höheren Fachprüfung 10’500 Franken.

Die Bundesbeiträge gibt es erst nach der Prüfung, die Kursgebühren fallen aber vorher an. Was machen Leute, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht so lange warten können?

Wer pro Jahr weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt, kann bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen, jeweils für angefallene Kursgebühren von mindestens 3500 Franken. Wird die Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nicht abgelegt, muss das Geld zurückbezahlt werden. Neben dieser Bundeslösung gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. So sind die Berufsverbände und die Arbeitgeber gefordert, Finanzierungslösungen zu schaffen. Die Kantone können Darlehen sprechen.

Bisher haben viele Arbeitgeber ihre Angestellten bei der Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen unterstützt. Wälzt die Wirtschaft diese Kosten jetzt auf den Bund ab?

Hoffentlich nicht. Die neue Finanzierung hat ein klares Ziel: Wir wollen die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Wir erwarten daher, dass sich die Arbeitgeber wie bisher engagieren und sich an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligt oder sie zeitlich entlasten – im Sinne der Talentförderung und der Mitarbeiterbindung. Sonst verpufft der Effekt.

«Wir wollen die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen», sagt Rémy Hübschi vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

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