Good News für alle, die sich mit einem Kurs auf eine
eidgenössische Prüfung vorbereiten: Neu beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent
an den angefallenen Kursgebühren. Wer eine Berufsprüfung absolviert, kann mit
maximal 9500 Franken rechnen, bei der höheren Fachprüfung liegt der Höchstbetrag
bei 10'500 Franken. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Über die
Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des
Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10'500 Franken. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2018.
Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister, die Informatikerin zur ICT-Managerin. Kurz: Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb.
Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung maximal 10'500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.
Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.
Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.
Alle Informationen zum neuen Finanzierungsmodell: www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
Weil die Schweiz mehr hoch qualifizierte Fachkräfte braucht. Die höhere Berufsbildung spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie vermittelt Wissen und Kompetenzen, die nahe an den Bedürfnissen der Praxis sind. Zudem will der Bund mehr Gerechtigkeit auf der tertiären Bildungsstufe schaffen. Im Vergleich zu den Hochschulen erhält die höhere Berufsbildung wenig öffentliche Mittel.
Dazu zählen die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister oder die Informatikerin zur ICT-Managerin.
Nein. Für die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge der höheren
Fachschulen haben die Kantone eine flächendeckende Finanzierungslösung
umgesetzt. Es geht also nur um Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung
vorbereiten.
Das Geld geht an die Absolvierenden. Es werden also keine Kursanbieter subventioniert. Damit stärken wir den Wettbewerb: Die Anbieter müssen sich gegenüber den Nachfragern profilieren. Wir schliessen keine Leistungsvereinbarungen mit Anbietern ab und machen keine Qualitätskontrollen. Letzteres regelt der Markt.
Sie müssen Kurse absolvieren, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI gemeldet sind, die Kursgebühren selber bezahlen und zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Wichtig: Der Anspruch auf Unterstützung besteht erst, nachdem die Prüfung abgelegt worden ist. Auch wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann seinen Anspruch geltend machen.
Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren bis zu einem Maximalbetrag. Bei der Berufsprüfung beträgt er 9500, bei der höheren Fachprüfung 10’500 Franken.
Wer pro Jahr weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt, kann bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen, jeweils für angefallene Kursgebühren von mindestens 3500 Franken. Wird die Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nicht abgelegt, muss das Geld zurückbezahlt werden. Neben dieser Bundeslösung gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. So sind die Berufsverbände und die Arbeitgeber gefordert, Finanzierungslösungen zu schaffen. Die Kantone können Darlehen sprechen.
Hoffentlich nicht. Die neue Finanzierung hat ein klares Ziel: Wir wollen die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Wir erwarten daher, dass sich die Arbeitgeber wie bisher engagieren und sich an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligt oder sie zeitlich entlasten – im Sinne der Talentförderung und der Mitarbeiterbindung. Sonst verpufft der Effekt.
«Wir wollen die Absolvierenden finanziell entlasten und einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen», sagt Rémy Hübschi vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Wer nach dem 01. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegt und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 01. Januar 2017 begonnen hat, kann Bundesbeiträge beantragen. Achtung: Der Kurs darf nicht von kantonalen Subventionen profitiert haben. Wer zur Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Kurskosten bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Schauen Sie hier einen kurzen Video, wo alles erklärt wird.
Alle weiteren Informationen zum Inkrafttreten des neuen Finanzierungsmodells, zu den Beitragsvoraussetzungen und zum Antragsprozess unter: www.sbfi.admin.ch/absolvierende
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